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Aufgabenbereiche der Behindertenbeauftragten
„Die Gleichstellung behinderter Menschen ist ein Anliegen der Stadt Hennef; es kommt maßgeblich in der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung zum Ausdruck.“ (§ 1 Satzung der Stadt Hennef)
Die Behindertenbeauftragten der Stadt Hennef wurden vom Stadtrat ernannt, um aktiv darauf hinzuwirken, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und präventiv zu verhindern sowie eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung zu gewährleisten. Die Aufgaben sind begründet in der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention, die von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde.
Fr. Jutta Bootz ist seit 2010 zuständig für die Belange der Menschen mit Behinderung, die städtebauliche/planungsrechtliche Angelegenheiten betreffen.
Fr. Doris Hofmann ist seit Oktober 2020 zuständig für die individuelle persönliche Beratung der Menschen mit Behinderung und deren Zugehörigen.
Beide Behindertenbeauftragten stehen mit ihren Aufgabenschwerpunkten für die Beratung der Verwaltung, dem Rat und den Ausschüssen zu Belangen von Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften des BGG (Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) und beteiligen sich bei Vorhaben und Maßnahmen der Stadt Hennef, die die Interessen von Menschen mit Behinderung berühren.
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Städtebauliche Maßnahmen
Ansprechpartnerin: Jutta Bootz
Telefon: 0 22 42 88 83 91
E-Mail: jutta.bootz@hennef.de
Sozialberatung
Ansprechpartnerin: Doris Hofmann
Telefon: 0 22 42 88 85 60
E-Mail: doris.hofmann@hennef.de
Gemeinsame E-Mailadresse: behindertenbeauftragte@hennef.de
Menschen mit Behinderung oder einer drohenden Behinderung haben das Recht, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es gerne möchten. Zum Beispiel, wenn es darum geht, wie sie wohnen, was sie beruflich machen oder wie sie ihre Freizeit gestalten. Dafür bekommen sie verschiedene Hilfen, die sogenannten Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe. Da es viele verschiedene dieser Leistungen gibt, ist es für Menschen mit Behinderung und ihre Familien oft schwierig, herauszufinden, auf welche Leistungen sie Anspruch haben und was sie tun müssen, um diese zu erhalten. Wir beraten kostenlos.
Burggasse 1
Castello Haus, Eingang Mozartstraße
53773 Hennef
Telefon: 0 22 42 93 50 96 0
E-Mail: info@eutb-meh.de
Internet: https://www.eutb-meh.de
Der Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis über den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Je nach Grad der Behinderung und dem so genannten Merkzeichen gibt es unterschiedliche Vergünstigungen.
Nähere Informationen sowie Antragsformulare sind beim Versorgungsamt Siegburg erhältlich. Antragsformulare und Ausfüllhilfe bekommt man außerdem bei der Behindertenbeauftragten (Sozialberatung) der Stadt Hennef.
Versorgungsamt
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Versorgungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Besuchsadresse:
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 0 22 41 13 0
E-Mail: versorgungsamt@rhein-sieg-kreis.de
Internet: www.rhein-sieg-kreis.de
Sprechzeiten:
Mo und Do: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Di und Fr: 8 bis 12 Uhr
Für Menschen mit bestimmten Schwerbehinderungen besteht die Möglichkeit durch einen entsprechenden Schwerbehindertenparkausweis Parkerleichterungen zu erhalten. Je nach Schwerbehinderung unterscheidet der Gesetzgeber zwischen zwei verschiedenen Parkausweisen:
Information und Antragstellung
Genauere Informationen über die Voraussetzungen und die entstehenden Parkerleichterungen bekommt man beim Versorgungsamt auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de oder beim Bürgerzentrum der Stadt Hennef.
Die Antragstellung erfolgt bei der Stadt Hennef. Die Parkerleichterung erfordert eine Stellungnahme durch den Rhein-Sieg-Kreis. Diesen fordern wir automatisch für Sie an. Die Gültigkeit des Parkausweises wird an die Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises angepasst (maximal fünf Jahre).
Stadt Hennef Bürgerzentrum
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Postfach 1562
Telefon: 0 22 42 88 86 10
E-Mail: buergerzentrum@hennef.de
Das Beiblatt und die Merkzeichen erhält man beim Versorgungsamt.
Alternativ kann eine Kfz-Steuervergünstigung für Menschen mit Behinderung beim Zoll beantragt werden. Es gelten je nach Merkzeichen unterschiedliche Konditionen. Informationen über die Voraussetzungen sowie zur Antragstellung sind im Internet unter www.zoll.de erhältlich.