Bestattungsvorsorge

Wer seine Angehörigen im Trauerfall entlasten, aber auch eigene Vorstellungen in Bezug auf die Bestattung festlegen möchte, kann durch einen Bestattungsvorsorgevertrag seinen letzten Weg regeln.

Eine Bestattungsvorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen werden. Hier wird von der Art der Bestattung, ob Feuer oder Erde bis hin zur Art der Blumendekoration auf dem Sarg alles festgelegt. Bestattungsverträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus. Die Einrede Dritter ist nicht möglich und niemand kann in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen. Ein Bestattungsvertrag wird meistens vom Vorsorgenden privat angespart oder es wird eine Sterbegeldversicherung zu dessen Finanzierung abgeschlossen. Bei Interesse wenden Sie sich an den Bestatter Ihres Vertrauens.