Anbieter finden

Trotz der höheren Lebenserwartung und des medizinischen Fortschritts kann der Zeitpunkt kommen, an dem wir auf die Hilfe und Pflege von anderen Menschen angewiesen sind. Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige dabei mit finanziellen Zuschüssen und weiteren Angeboten.

Gesundheitsportal des Rhein-Sieg-Kreises

Das Gesundheitsportal Rhein-Sieg-Kreis hat unter dem Kapitel Seniorinnen und Senioren Kontakte und Anbieter aus verschiedenen Bereichen gesammelt.

Angebote zur Unterstützung im Alltag i.S.d. §43b SGB XI

Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 kann einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125,- € durch seine Pflegekasse in Anspruch nehmen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen stellt unter dem Link pfaduia.nrw.de/uia/angebotsfinder eine Übersicht der Angebote zur Unterstützung im Alltag bereit. Diese können über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abgerechnet werden, wenn die Leistung nach Landesrecht anerkannt ist. Bei dem Entlastungsbetrag handelt es sich um einen Anspruch auf Kostenerstattung. Er wird nur gewährt, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Der Pflegebedürftige muss also zunächst in Vorleistung gehen.

"Heimfinder NRW"

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bietet den "Heimfinder-NRW" an, der die Suche nach freien Kurzzeit- oder Dauerpflegeplätzen erleichtern soll. Über die Suchfunktion kann ermittelt werden, in welchen Einrichtungen der Umgebung freie Plätze vorhanden sind.

Er ist als App in allen Appstores oder über die Internetseite www.heimfinder.nrw.de verfügbar.

Reha für Pflegende

Wenn Sie die Pflege Ihres Angehörigen an Ihre eigenen Grenzen bringt, Sie sich auf Dauer überfordert, erschöpft und verzweifelt fühlen, Sie selbst dadurch krank geworden sind oder zu erkranken drohen, können Sie eine Reha für pflegende Angehörige beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie sich bei der Pflege von einem ambulanten Pflegedienst bei der Pflege unterstützen lassen.
Ansprechpartner für die Beantragung einer Reha ist Ihr Hausarzt. Er begründet die Notwendigkeit und der Antrag geht dann an Ihre Krankenkasse. Die dortigen Mitarbeiter*innen helfen Ihnen ggf. beim Ausfüllen des Antrags. Sollte die Krankenkasse für die Reha nicht zuständig sein, leitet diese den Antrag an die Rentenversicherung weiter.

Hilfreiche Adressen:

Kuren für pflegende Angehörige Tel. 05251 209 230 über diese Telefonhotline erfahren Sie die nächstgelegene Kurberatungsstelle in der freien Wohlfahrtspflege (Mo-Fr. 9-12 Uhr; Mo-Do 13-16 Uhr)

Beratungsstellen des Müttergenesungswerks www.muettergenesungswerk.de (bei der AWO, der Caritas, der Diakonie, dem DRK, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband). 
Die Beratung erfolgt individuell und ist kostenfrei.