Ambulante Versorgung

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Ambulante Versorgung

Anbieter finden

 

Anbieter und Kontaktdaten aus dem Bereich Pflege findet man im Hennefer Leitfaden für Seniorinnen und Senioren.

 

Das Gesundheitsportal Rhein-Sieg-Kreis stellt ebenfalls eine Suchfunktion für Angebote bereit.

Angebote zur Unterstützung im Alltag i.S.d. §43b SGB XI

 

Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 kann einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131,- € durch seine Pflegekasse in Anspruch nehmen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen stellt unter dem Link pfaduia.nrw.de/uia/angebotsfinder eine Übersicht der Angebote zur Unterstützung im Alltag bereit. Diese können über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen abgerechnet werden, wenn die Leistung nach Landesrecht anerkannt ist. Bei dem Entlastungsbetrag handelt es sich um einen Anspruch auf Kostenerstattung. Er wird nur gewährt, wenn tatsächlich Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Der Pflegebedürftige muss also zunächst in Vorleistung gehen.

Auf diese Weise können sowohl Betreuungsleistungen als auch hauswirtschaftliche Hilfen angenommen werden.

 

Nachbarschaftshilfe

 

Auch die Nachbarschaftshilfe wird über den Entlastungsbetrag gefördert. Auf der Homepage des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz sind dazu alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zu finden.

 

Qualifikationskurse für Nachbarschaftshelfende werden zu unregelmäßigen Zeiten angeboten. Bei Interesse melden Sie sich gerne über pflegeberatung@hennef.de

Essen auf Rädern

 

Täglich Einkaufen und Kochen kann ganz schön zur Belastung werden. Durch das Angebot „Essen auf Rädern“ kann man täglich ein warmes Essen geliefert bekommen. Alternativ können auch einmal in der Woche tiefgekühlte Gerichte angeboten werden. Anbieter finden Sie im Hennefer Leitfaden für Seniorinnen und Senioren.

Hausnotruf

Wenn Sie alleine leben oder in besonderem Maße sturzgefährdet sind, empfiehlt sich ein Notrufknopf. Wenn bei Ihnen ein Pflegegrad festgestellt wurde, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Basistarif.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den Anbietern über die individuellen Tarife und Anschlusskosten.

Ambulante Pflegedienste

 

Ein Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und deren Zugehörige. Er leistet:

 

  • Grundpflege (z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden, Betten und Lagern)
  • Behandlungspflege (z.B. Ausführen von ärztlichen Verordnungen wie Verbandswechsel und Blutdruck messen)
  • Hauswirtschaftliche Hilfe
  • Beratung und Vermittlung von weiteren Hilfen

 

Mit der Einstufung in einen Pflegegrad durch die Krankenkasse können die Leistungen des Pflegedienstes bis zu einer bestimmten Summe mit dem Pflegegeld bezahlt werden. Alle für Hennef zuständigen Pflegedienste sind auf dem Gesundheitsportal des Rhein-Sieg-Kreises zu finden.

Tagespflege

 

In einer Tagespflegeeinrichtung werden pflegebedürftige Menschen von Montag bis Freitag tagsüber betreut, gepflegt und versorgt. Auf diese Weise werden pflegende Angehörige entlastet und können tagsüber ihren eigenen Beschäftigungen nachgehen. Für die pflegebedürftigen Personen entsteht so eine wiederkehrende Tagesstruktur.

 

In der Regel werden Hol- und Bringdienste angeboten. Es gibt die Möglichkeit, das Angebot über verschiedene Kostenträger abzurechnen – dies muss individuell geprüft werden und lässt sich am besten bei einem Beratungsgespräch klären.

 

Angebotssuche: Gesundheitsportal Rhein-Sieg-Kreis

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege ist ambulant zu verstehen, wenn die eingetragene Pflegeperson „verhindert“ ist. Das kann durch Urlaub, eigene Krankheit, aber auch durch kürzere Termine wie Arzt- oder Friseurbesuche entstehen.

Kurzzeitpflege ist stationär zu verstehen, also eine Übergangspflege in einem Pflegeheim oder im Krankenhaus.

Die gesetzlichen Pflegekassen unterstützen ab Pflegegrad 2 diese Pflegearten mit einem „gemeinsamen Jahresbetrag“ in Höhe von 3539,- € je Kalenderjahr. Diese Leistung muss beantragt werden.

Plätze für die Kurzzeitpflege finden Sie unter:

Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte in Privathaushalten

Um möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können, auch wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, kann über diese Betreuungsform nachgedacht werden.

Informationen finden Sie hier:

faqs-zu-ahbk-01.01.2025.pdf