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Immer wieder hört man von Ereignissen und Schicksalsschlägen, bei denen Menschen plötzlich und unerwartet in Situationen geraten, in denen Sie nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen können. Sie sind dann auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen, die für Sie entscheiden und ihre persönlichen Angelegenheiten regeln.
Dafür gibt es die Möglichkeit im Vorfeld den eigenen Willen zu bekunden. Die Betreuungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises berät zu diesen Themen und beglaubigt bei Bedarf die Dokumente. Die Informationsmappe mit den entsprechenden Formularen können Sie bei der Leitstelle Älterwerden der Stadt Hennef erhalten oder im Internet bei der Betreuungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises herunterladen.
Mit einer Patientenverfügung wird im Voraus festgelegt, ob und wie später eine ärztliche Versorgung erfolgen soll, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, den eigenen Willen zu äußern.
Die Patientenverfügung muss schriftlich abgefasst werden. Es wird empfohlen, die Patientenverfügung immer im Zusammenhang mit einer Vollmacht- oder Betreuungsverfügung anzufertigen, damit es eine Person gibt, die Ihre Wünsche rechtlich vertreten kann.
Die Patientenverfügung sollte alle ein bis zwei Jahre aktualisiert werden, z. B. durch den Satz:
Ich bekräftige meinen in der Patientenverfügung geäußerten Willen in vollem Umfang / mit folgenden Änderungen: … Datum, Unterschrift
Die Betreuungsverfügung ist für alle eine gute Lösung, die niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen.
Mit dieser Verfügung trifft man die Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit und nehmen Einfluss auf die Auswahl des Betreuers sowie die Führung der Betreuung.
Die Betreuungsverfügung muss schriftlich abgefasst und sollte einer Vertrauensperson übergeben werden. Diese Person ist bei Eintritt der Betreuungsbedürftigkeit verpflichtet, das Dokument dem Betreuungsgericht zu übergeben.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Das bedeutet sie entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.
Es ist zu beachten:
Ein digitaler Nachlass regelt den Verbleib von Online-Konten, Abos, Daten und digitalen Erinnerungen nach dem Tod, um Angehörige zu entlasten. Er verhindert fortlaufende Kosten durch ungenutzte Verträge, schützt die Privatsphäre durch definierte Löschung oder Weitergabe und sichert den Zugriff auf wertvolle Fotos oder Dokumente.
Bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die Ihren Nachlass verwalten soll
Erstellen Sie eine Liste mit allen Konten (z.B. Social Media, E-Mails, Banking, Shopping-Accounts)
Die Vollmacht muss über den Tod hinaus ausgestellt werden
Erklärvideos finden Sie bei Digital Kompass:
Ein Testament ist eine gute Vorsorge, um sicherzustellen, dass der Nachlass im eigenen Sinne geregelt wird. Man unterscheidet dabei das öffentliche und das eigenhändige Testament.
…kann nur von einem Notar errichtet werden, der dann auch den entsprechenden fachlichen Rat erteilt. Hier kommt der letzte Wille eines Menschen unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck.
…kann jederzeit selbst und ohne Kosten errichtet werden. Zu beachten ist dabei, dass es vollständig eigenhändig geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben sein muss.
Die Benutzung der Schreibmaschine oder des Computers macht das Testament ungültig. Datum und Ort der Niederschrift sollten angegeben werden. Auch hier empfiehlt sich zuvor die Einholung eines fachlichen Rates durch einen Notar, um zu verhindern, dass das Testament durch eventuelle Formfehler ungültig wird.
Wer seine Angehörigen im Trauerfall entlasten oder einfach eigene Vorstellungen in Bezug auf die Bestattung festlegen möchte, kann durch einen Bestattungsvorsorgevertrag seinen letzten Weg regeln.
Eine Bestattungsvorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen werden. Hier wird von der Art der Bestattung, ob Feuer oder Erde bis hin zur Art der Blumendekoration auf dem Sarg alles festgelegt. Bestattungsverträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus. Die Einrede Dritter ist nicht möglich und niemand kann in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen. Ein Bestattungsvertrag wird meistens vom Vorsorgenden privat angespart oder es wird eine Sterbegeldversicherung zu dessen Finanzierung abgeschlossen.
Damit im Notfall die wichtigsten Unterlagen schnell zu Hand sind, ist eine gut sortierte Ablage von Dokumenten hilfreich. Die nachfolgende Checkliste für die persönlichen Unterlagen kann bei der Zusammenstellung helfen: