Testament / Erbrecht

Ein Testament ist eine gute Vorsorge, um sicherzustellen, dass der Nachlass im Sinne des Verstorbenen geregelt wird. Man unterscheidet dabei das öffentliche und das eigenhändige Testament.

Das öffentliche Testament...

...kann nur von einem Notar errichtet werden, der dann auch den entsprechenden fachlichen Rat erteilt. Hier kommt der letzte Wille eines Menschen unmissverständlich und juristisch einwandfrei zum Ausdruck.

Das eigenhändige Testament...

...kann jederzeit selbst und ohne Kosten errichtet werden. Zu beachten ist dabei, dass es vollständig eigenhändig geschrieben und mit vollem Namen unterschrieben sein muss.

Die Benutzung der Schreibmaschine oder des Computers macht das Testament ungültig. Datum und Ort der Niederschrift sollten angegeben werden. Auch hier empfiehlt sich zuvor die Einholung eines fachlichen Rates durch einen Notar, um zu verhindern, dass das Testament durch eventuelle Formfehler ungültig wird.